Wenn Sie Ihren Wagen gekauft und zugelassen haben, sollten Sie sich noch ein paar Gedanken über eine Versicherung machen. In Neuseeland sind Haftpflichtversicherungen KEINE Pflicht !! Das bedeutet: Wenn Sie sich nicht freiwillig versichern, müssen Sie für alle Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen, selbst aufkommen. Im Falle eines Unfalls mit Personenschäden, kann das schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
Sie sollten daher unbedingt eine sogenannte „Third Party“ Versicherung abschließen, die für von ihnen verursachte Schäden an fremdem Eigentum bzw. Personen aufkommt. Die „Third Party“ Versicherung ist mit der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung vergleichbar.
Dabei werden Tarife mit verschiedenen Zusatzleistungen angeboten, die z.B. auch einen Diebstahl des Fahrzeuges mit versichern. Der Inhalt Ihres Fahrzeuges ist normalerweise nicht mitversichert. Auf jeden Fall sollten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme, bis zu deren Höhe Schäden gedeckt werden, achten (mindestens $ 500.000 NZD).
In Neuseeland haben einige Versicherungsunternehmen speziell auf Langzeit-Urlauber zugeschnittene Fahrzeugversicherungen im Angebot. Unternehmensunabhängige Versicherungsmakler (Insurance Broker) erstellen ein Preis-Leistungsvergleich verschiedener Anbieter und ermöglichen so eine gute Übersicht.
Die Preise hängen in der Regel vom gewählten Tarif, der Versicherungsdauer und dem Alter des Fahrers ab. Generell gilt: Je länger die Versicherungsdauer, desto günstiger werden die Beiträge.
Das Standard-Touristenangebot für drei Monate ist häufig die teuerste Variante. Die Kosten für eine „Third Party“ Versicherung mit 3-monatiger Laufzeit liegen je nach Anbieter und Tarif bei bis zu $ 500 NZD und mehr.
Es kann sinnvoll sein, einen Vertrag mit längerer Laufzeit abzuschließen und diesen vorzeitig zu kündigen. Eventuell wird dann sogar ein Teilbetrag der Versicherungsprämie zurückerstattet. Um einen solchen Vertrag abschließen zu können, verlangen manche Gesellschaften eine neuseeländische Adresse und/oder einen neuseeländischen Führerschein (Umschreibung des deutschen Führerscheins ist problemlos möglich).
Die Kosten für eine „Third Party“ Versicherung schwanken von Anbieter zu Anbieter deutlich. Allerdings sollten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die eingeschlossenen Leistungen (z.B. ob ein zweiter Fahrer mitversichert ist) und die Versicherungssumme achten.
Eine mit der deutschen Teil- oder Vollkasko vergleichbare Versicherung ist als Tourist normalerweise kein Thema. Zwar sind bei einer „Third Party“ Versicherung Schäden am eigenen Fahrzeug nicht gedeckt, die Absicherung ist im Verhältnis zum Fahrzeugwert allerdings viel zu teuer.
Weitere Informationen zur „Third Party“ Versicherung und verschiedene Anbietern finden Sie hier:
Budget Backpacker Hostels (BBH) bietet in Kooperation mit QBE auch eine „Third Party“ Versicherung an (www.bbh.co.nz).
- Liegt eine aktuelle (nicht älter als 1 Monat alte) WOF-Bescheinigung vor?
- Ist das Fahrzeug lizenziert, bzw. ist die Lizenz noch gültig?
- Machen Sie einen „Lemoncheck“ und überprüfe ob:
- das Fahrzeug schuldenfrei ist
- alle Strafzettel bezahlt sind
- die Lizenz und ggf. RUC bezahlt sind
- Wenn das Fahrzeug ein Diesel ist, denken Sie an die zusätzlich anfallende Dieselsteuer (RUC)
- Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Mechaniker auf versteckte Mängel und Schäden überprüfen!
- Machen Sie einen ordentlichen Kaufvertrag.
- Veranlassen Sie die Eintragung des neuen Besitzers.
- Gehen Sie dazu am besten mit dem Verkäufer zusammen zur Post und vergessen Sie Ihren Ausweis und Ihre Kreditkarte nicht.
- Machen Sie sich VORHER Gedanken an welche Adresse die Unterlagen geschickt werden sollen.
- Schließen Sie unbedingt eine „Third Party“ Versicherung (Haftpflicht) ab, damit Sie gegen Schäden an fremden Eigentum versichert sind. Achten Sie bei der Versicherung auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme (min. $ 500.000 NZD).