Bevor Sie nach dem langen Flug endlich neuseeländischen Boden betreten dürfen, müssen Sie noch die Zoll- und Einreiseformalitäten hinter sich bringen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema „Einreise“.
Kurz vor der Landung erhalten Sie eine Passagier- oder Einreisekarte. Die Karte enthält Fragen über den Grund Ihrer Reise, die Aufenthaltsdauer und diverse Angaben, die für die Zollbeamten wichtig sind. Sie sollten die Karte sorgfältig und vor allem wahrheitsgemäß ausfüllen. Sollten sich Ihre Angaben bei einer Kontrolle als unrichtig herausstellen, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Um Ärger zu vermeiden, machen Sie im Zweifelsfall besser eine Angabe zu viel als zu wenig.
Einreisen nach Neuseeland
Die Einreiseprozedur ist im Vergleich zu manch anderen Ländern unkompliziert und angenehm. Die meist sehr freundlichen Zollbeamten sind hilfsbereit und beantworten Fragen gerne. Oft sind die Karten in mehreren Sprachen im Flugzeug erhältlich. Falls es nur Karten in englischer Sprache gibt und Sie sich beim Ausfüllen nicht sicher sind, können Sie auch bis zur Ankunft warten.
Am Einreiseschalter liegen Karten in allen Sprachen aus. Anbei ein Beispiel in deutscher Sprache. Falls Ihr Reader die beiden Grafiken nicht richtig anzeigen kann, finden Sie hier eine lesbare PDF-Version.
Unter www.biosecurity.govt.nz können Sie sich vorab schon mal ein Bild von den Fragen machen, die Sie bei der Einreise eventuell beantworten müssen. Auf der Seite finden Sie auch detaillierte Informationen rund um das Thema „Einreise“.
Strenge Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Neuseelands abgeschiedene Lage hat dazu geführt, dass dem Land bisher viele Schädlinge und Krankheiten erspart geblieben sind. Um die Pflanzen- und Tierwelt der beiden Inseln auch weiterhin vor Eindringlingen zu schützen, hat Neuseeland sehr strenge Zoll- und Einfuhrbestimmungen.
Organische Gegenstände (wie zum Beispiel Muscheln, Pflanzen, Produkte aus Stroh, Holz usw.) dürfen nicht eingeführt werden oder müssen nach der Ankunft beim Zoll in der Passagierkarte deklariert werden. Lebensmittel dürfen nur eingeführt werden, wenn sie originalverpackt und nicht frisch sind. Frische Lebensmittel aller Art dürfen nicht eingeführt werden.
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass Sie eventuell im Handgepäck untergebrachte Lebensmittel (zum Beispiel Obst) vor der Zollkontrolle in den dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen. Sollte der Zollbeamte trotz anders lautender Angaben verbotene Lebensmittel oder sonstige Gegenstände in Ihrem Gepäck finden, droht eine saftige Strafe.
Dringend benötigte Speziallebensmittel wie abgepackte Babynahrung o.ä. dürfen eingeführt werden, müssen aber angemeldet sein. Für Tiere bestehen sehr strenge Quarantänevorschriften.
Outdoor Ausrüstung
Darüber hinaus werden Gegenstände die für Camping oder im Zusammenhang mit Tieren benutzt werden überprüft. Bei Camping- und Outdoor-Artikeln wie z.B. Wanderschuhe, Zelte, Angel- und Golfausrüstung usw. muss darauf geachtet werden, dass die Gegenstände sauber d.h. frei von Erde, Gras usw. sind.
Outdoor-Gegenstände müssen auf der Passagierkarte angegeben werden. Der Zoll führt die Kontrollen sehr gewissenhaft durch, was nicht selten dazu führt, dass bei der Einreise Urlauber beim Putzen ihrer Schuhe beobachtetet werden können. Ansonsten werden alle Gepäckstücke bei der Ankunft durchleuchtet und/oder mit Hunden auf verbotene Inhalte überprüft.
Alkohol und Tabak Limit
Da Alkohol und Tabak in Neuseeland ziemlich teuer sind, kann man in den DutyFree Shops im Flughafen durchaus Geld sparen. Aber auch hier müssen natürlich die Zollvorschriften beachtet werden. Seit dem 01. November 2014 dürfen maximal 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak zollfrei eingeführt werden.
An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und drei Flaschen Spirituosen (maximal 1,125 Liter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr ist 17 Jahre (Quelle: Auswärtiges Amt).
Auch die Zollvorschriften können sich ändern. Vor Ihrer Reise sollten Sie daher auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) oder unter www.immigration.govt.nz die aktuellen Regelungen nachlesen.
Visa-Waiver
Durch das Visa-Waiver-Abkommen zwischen Deutschland und Neuseeland, brauchen Sie für die Einreise kein Visum sofern Sie:
- im Besitz eines deutschen Reisepasses sind, der mindestens ein Monat über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist. (Die Regelung gilt für deutsche Staatsbürger. Normalerweise muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate gültig sein).
- nicht länger als drei Monate in Neuseeland bleiben werden.
Zudem müssen die folgende Nachweise erbracht werden:
- ein Flugticket oder ein anderes Dokument, das Ihre Weiter- oder Rückreise innerhalb von drei Monaten belegt.
- Nachweis, dass Sie über genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in Neuseeland verfügen. Als Richtmaß gelten rund $1.000 NZD pro Person und Monat. Der Beleg kann in Form von Bargeld, Reiseschecks oder durch einen Kontoauszug erbracht werden, auf dem neben dem Guthaben auch Ihr Name ersichtlich sein muss. Eine aktuelle Kreditkartenabrechnung auf der Name und Kartenlimit ausgewiesen sind, ist ebenfalls geeignet.
Ob die neuseeländischen Behörden den Nachweise über die finanziellen Mittel bei der Einreise sehen wollen ist von Fall zu Fall abhängig. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollten Sie aber sicherheitshalber die geforderten Nachweise mit Ihnen führen.
Längere Aufenthalte
Wenn Sie vorhaben länger als drei Monate in Neuseeland zu bleiben, brauchen Sie für Ihren Aufenthalt ein Visum. In der Regel beantragen Touristen ein Besuchervisum. Falls Sie während Ihres Aufenthaltes arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie ein entsprechendes Visum. Auf der Seite der neuseeländischen Einwanderungsbehörde können Sie die Bestimmungen zu den einzelnen Visa nachlesen und das entsprechende Antragsformular herunterladen.
Impfungen sind für eine Reise nach Neuseeland nicht erforderlich, allerdings kann bei einem Aufenthalt über sechs Monate eine Gesundheitsprüfung erforderlich werden. Wenn Sie Ihre Reise im Rahmen eines Stopover in einem anderen Land unterbrechen, sollten Sie sich neben den Einsreisebestimmungen auch frühzeitig über eventuell notwendige Schutzimpfungen informieren (z.B. unter http://www.auswaertiges-amt.de).
Tipp
Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten verläuft die Einreise generell sehr unkompliziert. Selten wird man aufgefordert, außer dem Rückflugticket, weitere Nachweise zu erbringen. Trotzdem sehen die gesetzlichen Bestimmungen diese Möglichkeit vor und man sollte entsprechend vorbereitet sein, um Probleme zu vermeiden. Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) oder der neuseeländischen Botschaft (www.nzembassy.com) die aktuell gültigen Bestimmungen nachlesen. Falls Sie auf Ihrer Reise einen Stopover in einem weiteren Land einlegen wollen, müssen Sie unbedingt die dort gültigen Einreisebestimmungen berücksichtigen. Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie ebenfalls auf der Seite des Auswärtigen Amts.