Insbesondere die folgenden Punkte sollten Sie bei der Anmietung und Übernahme des Fahrzeuges beachten, damit Sie am Ende Ihrer Reise keine bösen Überraschungen erleben müssen.
Wird ein Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgegeben als es ursprünglich übernommen wurde, berechnen manche Fahrzeugvermieter eine Einweggebühr.
Die Höhe der Gebühr ist vom Anbieter abhängig und kann schon mal einige hundert Dollar betragen. Während die Einweggebühr für Mietautos nur selten erhoben wird, muss sie für Wohnmobile häufig gezahlt werden. Dabei spielt neben dem Anbieter auch die Reisezeit eine Rolle. In den neuseeländischen Wintermonaten gibt es viele Angebote, bei denen keine Einweggebühr erhoben wird bzw. diese bereits im Mietpreis enthalten ist. In den viel frequentierten Sommermonaten wird die Gebühr dagegen meist zusätzlich zum Mietpreis erhoben.
Wenn Sie sowohl die Nord- als auch die Südinsel bereisen möchten, müssen Sie für den Transfer zwischen den beiden Inseln die Fähre nutzen. Manche Fahrzeugvermieter schließen die Nutzung der Fähre mit Mietwagen immer noch aus. In diesem Fall geben Sie den Wagen in Wellington auf der Nordinsel ab und bekommen nach der Überfahrt mit der Fähre in Picton (Südinsel) einen Neuen oder umgekehrt.
Die Anbieter verfügen in solch einem Fall natürlich über ein Fahrzeugdepot direkt an den beiden Fährterminals. Was im ersten Moment unpraktisch klingt, hat sowohl Vor- als auch Nachteile.
Der Nachteil ist, dass Sie Ihr Gepäck in Wellington komplett aus- und drei Stunden später in Picton wieder einladen müssen. Allerdings wird der Aufwand auch belohnt. Schließlich brauchen Sie die Fährüberfahrt nur für sich und nicht auch noch für das Auto zu bezahlen. Bei der Anmietung rechnen die Vermieter natürlich einen Preis für die komplette Reisezeit. Ihnen entstehen durch den Tausch der Fahrzeuge also keine zusätzlichen Kosten. In den letzten Jahren geht der Trend dazu über, die Fähre auch mit dem Mietwagen nutzen zu können. Trotzdem sollten Sie bei der Wahl eines Anbieters darauf achten und Ihnen die entsprechende Regelung in den Mietbedingungen durchlesen.
Tipp
Viele der Anbieter drehen bei der Einweggebühr den Spieß einfach um und machen aus den zusätzlichen Kosten ein attraktives Angebot. Sie bieten Überführungsfahrten zu besonders günstigen Konditionen an. Dabei müssen Sie das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Zeit von A nach B fahren. Das bedeutet der Übernahme- und Rückgabeort liegen immer auseinander. Der zur Verfügung stehende Zeitraum ist in der Regel ausreichend gewählt und unterliegt häufig keiner Kilometerbegrenzung. Überführungsfahrten sind eine gute Möglichkeit, günstig an ein Mietfahrzeug zu kommen. Bei den Unternehmen finden Sie entsprechende Angebote meistens unter der Rubrik „Specials“ oder „Sonderangebote“.
Mietstationen
Fast alle Unternehmen unterhalten ein Büro in Auckland und Christchurch, aber nicht alle verfügen über ein Fahrzeugdepot in direkter Nähe zum Flughafen. Die meisten Anbieter haben ein Shuttle-Bus im Einsatz, der Sie kostenlos am Flughafen abholt und zur Vermietstation bringt. An den internationalen Flughäfen in Auckland und Christchurch können die ausliegenden Telefonnummern benutzt werden, um den Vermieter über die Ankunft zu informieren. Oft reicht auch eine kurze Mail mit Ihren Flugdaten. In beiden Fällen schickt dann der Anbieter ein Shuttle für den Transfer zum Fahrzeugdepot.
Daneben haben die größeren Anbieter häufig auch Niederlassungen in Wellington, Picton oder Queenstown. Wenn Sie Ihren Flug schon gebucht und Sich damit auf einen bestimmten Übernahme- und Rückgabeort festgelegt haben, brauchen Sie einen Anbieter der über Niederlassungen in den entsprechenden Orten verfügt.
Übergabeprotokoll
Bei der Übergabe des Fahrzeuges wird vom Vermieter ein kurzes Übergabeprotokoll erstellt und eventuelle Schäden darin eingetragen. Dabei werden insbesondere Dellen, Beulen und sonstige Blech- und Lackschäden auf einer Fahrzeugskizze eingezeichnet. Die Windschutzscheibe und die Frontpartie sollten Sie bei der Fahrzeugübergabe ebenfalls genau auf Schäden durch Steinschlag untersuchen. Nachlässigkeit kann zu unangenehmen Überraschungen führen, insbesondere da Schäden an der Windschutzscheibe häufig nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Bei kleineren Lackschäden durch Steinschlag sind die Vermieter dagegen meist tolerant.
Generell haftet der Fahrer für Schäden, die bei der Anmietung nicht protokolliert und bei der Rückgabe festgestellt werden. Damit es bei der Rückgabe des Fahrzeugs keine Diskussionen gibt, liegt ein kritischer Blick bei der Fahrzeugübernahme im eigenen Interesse. Bei Wohnmobilen wird neben dem Zustand des Fahrzeuges auch die Ausstattung protokolliert und bei der Rückgabe auf Vollständigkeit überprüft.
Im Mietvertrag wird eine Uhrzeit festgelegt, bis zu welcher das Fahrzeug am Rückgabetag im dem Fahrzeugdepot des Vermieters zurückgegeben werden muss. Wenn Sie den Wagen verspätet zurückbringen, laufen Sie Gefahr einen weiteren Tag bezahlen zu müssen. Ein zusätzlich abgeschlossener, erweiterter Versicherungsschutz endet zum festgelegten Zeitpunkt. Bei einem Unfall nach diesem Zeitpunkt würde nur der Standard-Versicherungsschutz gelten. Vor allem die reduzierte Selbstbeteiligung gilt dann nicht mehr.
Bei Wohnmobilen wird bei der Rückgabe überprüft, ob der Abwassertank und der Toilettenbehälter entleert wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Extragebühr in Rechnung gestellt.